Hintergrundinfo

Was ist die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung, leider fälschlicherweise auch Patiententestament genannt, ist ein sehr komplexes und auch umstrittenes Thema, das man oft im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sterbehilfe antrifft — auch wenn die beiden miteinander erst einmal gar nichts zu tun haben. Was also genau ist eine Patientenverfügung?

Zwar ist in den letzten Jahren das Interesse für die Patientenverfügung gestiegen, doch leider denken immer noch viel zu wenige an die Vorsorge für den Fall, dass man etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder seine Wünsche selbst kommunizieren kann. In einer Patientenverfügung kann man konkret seinen Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung festlegen. Dies umfasst ausdrücklich auch die Möglichkeit, lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unter bestimmten Umständen abzulehnen (daher die oft gezogene Querverbindung zur Sterbehilfe-Diskussion).

Die Patientenverfügung war bereits mehrfach Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Doch die von der Ex-Justizministerin des Bundes, Brigitte Zypries, einberufene Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ stellt in ihren Ergebnissen fest: „Der Betreuer hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen zu beachten. […] Denn dieser und nicht die ärztliche Indikation als solche ist maßgebend dafür, ob auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden darf.“ (Auszug aus dem Bericht der Arbeitsgruppe) Das Betreuungsgericht sollte dagegen nur eingeschaltet werden, wenn Arzt und Betreuer über den Inhalt des Patientenwillens streiten. Ex-Ministerin Zypries ergänzend zu den Ergebnissen: „Das Recht eines jeden Menschen, in jedem Stadium einer Erkrankung eine medizinische Behandlung ablehnen zu können, bedeutet nicht, anderen die Befugnis zu seiner Tötung zu geben. Die aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten.“

Beratung und Information

Eine Patientenverfügung ist nichts, was man zwischen Kaffee und Kuchen entscheidet. Jeder sollte sich eingehend dazu informieren und beraten lassen. Eine sehr ausführliche Informationsbroschüre stellt zum Beispiel das Bayerische Justizministerium bereit, entweder als PDF unter diesem Link oder per Post erhältlich:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Pressereferat
Prielmayerstraße 7
80097 München

Die Patientenverfügung ist jedoch nur ein Teil des Ganzen: Mindestens ebenso wichtig ist die Auseinandersetzung mit der Vorsorgevollmacht bzw. der Betreuungsverfügung. Beides wird in der oben genannten Broschüre eingehend behandelt.

Sie können sich darüber hinaus bei der Hospiz-Gruppe „Albatros“ persönlich zur Patientenverfügung informieren.

Die wichtigsten Tipps, die Sie sich auf alle Fälle merken sollten: Informieren Sie Ihren Arzt und Ihre Angehörigen davon, dass Sie eine Patientenverfügung aufgesetzt haben. Es hilft ja nichts, wenn Sie Ihren Willen äußern und keiner davon weiß. Ebenso ist es ratsam, Kopien der Patientenverfügung bei Ihren Angehörigen zu hinterlegen. Und last not least: Erneuern Sie Ihre Unterschrift auf dem Dokument mindestens einmal jährlich um damit zu bekunden, dass der niedergeschriebene Wille immer noch aktuell ist.

 
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