Hintergrundinfo

Begriffsklärung

Die Diskussion über die Sterbehilfe wird (zu Recht) kontrovers geführt, jedoch gilt es sich vorher über die verschiedenen Arten der Sterbehilfe klar zu werden, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Die aktive Sterbehilfe ist ein bewusstes, aktives (ärztliches) Eingreifen zur Beendigung des Lebens. Das Ziel ist also die Herbeiführung des Todes. In Deutschland ist diese Form der Sterbehilfe, ob mit oder ohne Zustimmung oder gar des ausdrücklichen Wunsches des Patienten verboten.

Aktive Sterbehilfe ist kein Angebot im Hospiz!

Die passive Sterbehilfe bezeichnet die im Ausnahmefall unbeabsichtigte, aber als unvermeidliche Nebenfolge in Kauf genommene Beschleunigung des Todeseintritts durch medikamentöse Therapie oder den Verzicht bzw. Abbruch einer bereits begonnenen sterbensverlängernden Therapie. Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe, bei der (im idealisierten Fall) Leiden durch den Tod beendet wird, versucht die indirekte Sterbehilfe durch Medikamente das Leiden zu lindern — auch wenn dadurch der Tod früher eintritt. Willigt der Patient ein, ist diese Form rechtlich zulässig (oder zumindest nicht unzulässig).

Begriffsdefinition Sterbehilfe
Für größere Darstelung hier klicken – Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung

Gefahren

Jede Art der Sterbehilfe birgt, neben allen emotionalen und moralischen Problemen und Ängsten, die Gefahr des Missbrauchs in sich. Dies gilt insbesondere und ohne Abstriche für die aktive Sterbehilfe. Das Hospiz grenzt sich eindeutig gegenüber aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung ab. Aktive Sterbehilfe ist kein Angebot im Hospiz!

Konsequenzen

Die Hospize treten dafür ein, dass die Palliativmedizin weiter an Bekanntheit und Akzeptanz gewinnt. Die hospizliche Begleitung sowie die palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen muss sich weiter durchsetzen. Durch Schmerzfreiheit und Kontrolle quälender Symptome sowie einer guten Begleitung Sterbender kann verhindert werden, dass der Wunsch nach aktiver Lebensbeendigung überhaupt auftritt.

Ein unverzichtbarer Bestandteil der Sterbebegleitung ist die Änderung der inneren Einstellung zum Sterben im Bewusstsein der Gesellschaft. Das Thema „aktive Sterbehilfe“ und/oder Missbrauch der rechtlich zulässigen Arten der Sterbehilfe verliert an Bedeutung, wenn Menschen wieder anfangen, sich mit dem Sterben und dem Tod als einen natürlichen Teil des Lebens auseinandersetzen.

 
Copyright Hospiz-Gruppe "Albatros" Augsburg e. V. - Völkstraße 24 - 86150 Augsburg - Tel: (08 21) 3 85 44 - E-Mailen Sie uns!
Powered by WordPress - RSS-Feed abonnieren (enthält keine Veranstaltungen)